Berechtigtes Interesse (UDRP-Verteidigung)

Gemäß [[udrp|UDRP]]-Richtlinien kann ein [[registrant|Registrant]] eine Domainstreitbeschwerde abwehren, indem er ein berechtigtes Interesse oder Recht an dem Domainnamen nachweist. Die [[icann|ICANN]]-Richtlinien erkennen drei Hauptkategorien berechtigter Interessen an: gutgläubige Nutzung der Domain für Waren oder Dienstleistungen vor Erhalt der Streitnotiz; allgemeine Bekanntheit unter dem Domainnamen auch ohne Markenrechte; sowie legitime nicht-kommerzielle oder faire Nutzung — etwa Kommentar-, Kritik- oder [[parody-domain|Parodie]]-Websites — ohne Absicht, Verbraucher irrezuführen oder die Marke zu schädigen. Die Beweislast für die Produktion verlagert sich auf den Beschwerdegegner, sobald der Beschwerdeführer einen Prima-facie-Fall aufgestellt hat, obwohl die endgültige Beweislast beim Beschwerdeführer bleibt.

Beispiel

A cycling blogger who had operated 'trek-reviews.com' for five years successfully argued legitimate interest in the domain, defeating Trek Bicycle Corporation's UDRP complaint.